ARISTON - Wirtschaftsgutachten für Unternehmen und Gerichte

Angelika Wagner

Geschäftsführerin | Wirtschaftsprüferin
Von der Wirtschaftsprüferkammer öffentlich bestellt und vereidigt.

Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Nach § 404 Abs. 3 ZPO sollen bevorzugt Sachverständige gewählt werden, die öffentlich bestellt sind. Die Geschäftsführerin der ARISTON GmbH, Frau Angelika Wagner, ist öffentlich bestellt und vereidigt von der Wirtschaftsprüferkammer (§ 17 WPO). Sie ist befugt, unter Berufung auf ihren Berufseid auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständige aufzutreten (§ 2 Abs. 3 WPO)

Ihr spezialisierter Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit öffentlicher Bestellung und Vereidigung erstellt

Unternehmens-bewertungen und Steuerrechts-Gutachten

Wir erstellen Gutachten auf höchstem fachlichem Niveau. Dank jahrzehntelanger Praxiserfahrung, vielfältiger Qualifikationen und kontinuierlicher Fortbildung bieten wir fundierte und stets aktuelle Lösungen.

Unternehmensbewertungen für verschiedene Anlässe  sowie Gutachten für steuerliche Zwecke bildet den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige genießen unsere Ausarbeitungen ein besonders hohes Maß an Glaubwürdigkeit.

Unsere Fachberater-Qualifikationen (DStV e.V.):

  • Unternehmensnachfolge
  • Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung
  • Restrukturierung und Unternehmensplanung

Kanzlei ARISTON. Neutral. Professionell. Erfahren.

Das Leistungsspektrum

Ihre Sachverständigen-Kanzlei mit Praxis-Expertise und exzellentem Fachwissen.

Durch die jahrzehntelange praktische Befassung mit fast allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerrechts kennen wir die Probleme von Unternehmern und Gerichten aus verschiedenen Perspektiven.

Unsere rechtssicheren Sachverständigen-Gutachten werden vor Gerichten und vor der Finanzverwaltung gut begründet und überzeugend vertreten – auch in komplexen Fragestellungen. Die jahrelange Erfahrung mit Behörden erleichtert und beschleunigt die Verfahrensabläufe.

Unternehmensbewertung Gesellschaftsrecht

Unternehmensbewertung Familienrecht

Unternehmensbewertung Erbschaft- und Schenkungsteuer

Ermittlung unterhaltsrechtl. Einkommen/Verdienstausfall

Steuer- und Wirtschaftsberatung

Mediation

Schnell und einfach beantwortet

Beliebte Fragen

Individuelle Gutachten

Wir erstellen Wirtschaftsgutachen für zahlreiche Problemstellungen von Unternehmen und Privatpersonen. Wenn Sie Ihr Thema nicht auf unserer Seite wiederfinden, sprechen Sie uns gerne an!

Unsere Gutachten vermitteln einen guten Überblick über den Sachverhalt, sind leicht verständlich und fassen das Ergebnis der gutachterlichen Feststellungen kompakt zusammen.

Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite und analysieren Ihre Fragestellung, um so die geeignete Lösung für Sie zu finden.
Dabei können wir – je nach Fall – eine Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten eines anstehenden (auch streitigen) Verfahrens mit Ihnen besprechen.

Bei individuellen Gutachten können wir verschiedene Bewertungsspielräume analysieren und mit Ihnen umsetzen – gerne auch mit Ihrem anwaltlichen Berater oder Ihrem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer.

Je nach Bedarf können wir in folgendem Umfang für Sie tätig werden:

– Kurzexpertise: fachkundige Beantwortung einer Sachfrage

– Kurzgutachten: Ein Gutachten in knapper Form mit Konzentration auf die wichtigsten Aspekte

– Ausführliches Gutachten in Hinblick auf die Verwendung in einem evtl. späteren Gerichtsverfahren

Ja, wir erstellen auch Zweitgutachten. Dabei prüfen wir bestehende Bewertungen sorgfältig, unabhängig und fachlich fundiert. So erhalten Sie eine verlässliche zweite Meinung als solide Entscheidungsgrundlage.

Steuer- und Wirtschaftsberatung

Wir konzentrieren uns auf unsere Sachverständigentätigkeit. Deshalb bieten wir keine Finanz- und Lohnbuchhaltungsarbeiten an. Jahresabschluss- und Steuererklärungsarbeiten übernehmen wir ausschließlich für Bestandsmandanten sowie in ausgewählten Fällen auf Anfrage.

Unternehmensbewertung

Text folgt.

Text folgt.

Schiedsgutachten

  • Als unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Gutachter erstellen wir Schiedsgutachten mit rechtsverbindlicher Wirkung.
  • Gerne stehen wir auch als sachverständiger Beisitzer für Schiedsgerichtsverfahren zur Verfügung.

Konflikte zwischen Unternehmen oder Privatpersonen können oft vermieden werden, indem alternative Lösungen zum aufwendigen Gerichtsverfahren in Betracht gezogen werden. Ein Schiedsgutachten bietet hierbei eine effektive Möglichkeit. Es ermöglicht die Klärung von Sachfragen oder die Auslegung von Verträgen, ohne den langwierigen Prozess eines Gerichtsverfahrens.

Ein Schiedsgutachten ist vertraulich und trägt zur Erhaltung von Geschäfts- oder privaten Beziehungen bei. Es fördert häufig eine einvernehmliche Lösung innerhalb eines größeren Konflikts und strebt eine zügige Entscheidungsfindung zwischen den Parteien an, sei es schriftlich oder mündlich.

Normalerweise ist die Entscheidung des Schiedsgutachters bindend, jedoch bleibt eine Überprüfung durch ein staatliches Gericht möglich. Darüber hinaus kann der Schiedsgutachter die Parteien bei der Vereinbarung eines bindenden Vergleichs unterstützen.

Die Rechtsprechung und Fachliteratur orientieren sich bei der Erstellung von Schiedsgutachten an bestimmten Prinzipien, die aus dem gerichtlichen Verfahren (Zivilprozessordnung) abgeleitet werden. Diese Grundsätze beinhalten wichtige rechtliche Prinzipien wie das Recht auf Anhörung, die Gewährleistung eines fairen Verfahrens und die Anforderung, dass der Schiedsgutachter unparteiisch und unabhängig ist.

Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Schiedsgutachters
Ein Schiedsgutachter muss unparteiisch sein. Wenn er persönliche Beziehungen zu einer der Parteien hat, wie Freundschaften oder Geschäftsbeziehungen, oder in einem Streit mit einer Partei verwickelt ist, muss er den Auftrag ablehnen. Es sei denn, die Parteien sind sich dieser Beziehungen bewusst und möchten ihn trotzdem beauftragen, und der Schiedsgutachter fühlt sich nach sorgfältiger Selbstprüfung dazu in der Lage. Während des Verfahrens muss der Schiedsgutachter beide Parteien über seine Vorgehensweise informieren. Dokumente, die er von einer Partei erhält, muss er auch der anderen Partei zur Verfügung stellen.

Persönliche Leistungserbringung
Der Schiedsgutachter muss die Entscheidung hauptsächlich selbst treffen und persönlich eine nötige Besichtigung vor Ort durchführen. Er kann jedoch für Vorbereitungsarbeiten Hilfskräfte einsetzen, aber er trägt die Verantwortung für ihre Arbeit und muss diese sorgfältig überwachen.

Gewährung rechtlichen Gehörs
Alle Parteien müssen die Möglichkeit haben, ihre Bedenken vorzubringen und ihre Unterlagen angemessen vorzulegen. Sie sollten auch zur Ortsbesichtigung eingeladen werden. Wenn Unterlagen angefordert oder Informationen eingeholt werden, muss die andere Partei ebenfalls informiert werden. Es ist auch wichtig, die Parteien nach ihren Ansichten zu relevanten Kriterien zu befragen. Der Sachverständige soll darüber informieren, welche Kriterien für die Erstellung seines Gutachtens wesentlich sind. Es ist möglich, dass die Parteien einvernehmlich auf das Recht verzichten, ihre Ansichten vorzutragen, zum Beispiel um das Verfahren zu beschleunigen.

Schweigepflicht
Der Schiedsgutachter unterliegt einer strengen Schweigepflicht. Unterlagen und Informationen, die er von den auftraggebenden Parteien im Rahmen des Schiedsgutachterverfahrens erhalten hat, muss er vertraulich behandeln und darf sie nicht an Dritte weitergeben oder nach Abschluss des Verfahrens für eigene Zwecke verwenden oder verwerten. Die Schweigepflicht erstreckt sich auch auf eine spätere Zeugentätigkeit des Schiedsgutachters, es sein denn, er ist gesetzlich zur Aussage verpflichtet.

Verfahrensregeln
Für die Ausführung des Auftrags gibt es keine festen gesetzlichen Regeln, sodass der Schiedsgutachter sein Vorgehen weitgehend selbst bestimmen kann. Allerdings sind bestimmte Verfahren oder Verfahrensregeln verbindlich, wenn die Parteien sie vereinbart haben. Sollten diese Regeln jedoch nicht mehr zeitgemäß sein, muss der Schiedsgutachter darauf hinweisen.

Die Aufgaben des Schiedsgutachters ergeben sich aus der Vereinbarung mit den Parteien und dem konkretisierten Auftrag. Der Schiedsgutachter muss sich genau an diesen Auftrag halten und darf ihn weder rechtlich noch faktisch überschreiten.

Normalerweise liegt es im Ermessen des Schiedsgutachters, welche Methoden er zur Untersuchung und Bewertung verwendet. Wenn jedoch bestimmte Methoden vorgegeben sind, muss er sich daran halten. Wenn der Schiedsgutachter Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags für notwendig hält, müssen beide Parteien zustimmen.

Der Schiedsgutachter kann die Mitwirkung der Parteien bei seiner Arbeit einfordern. Diese haben sich vertraglich verpflichtet, den Schiedsgutachter bei seiner Arbeit zu unterstützen und alles zu vermeiden, was die Erstellung des Gutachtens erschwert oder behindert.

Häufig ist in der Schiedsgutachter-Vereinbarung geregelt, dass der Schiedsgutachter darüber entscheidet, welche Partei die Kosten des Schiedsgutachtens trägt.

Bei zwei Parteien wird eine Verteilung von je 50% der Kosten empfohlen, um späteren Streit um die Kosten vor einem staatlichen Gericht zu vermeiden.

Gerichtsgutachten

Ein Gerichtsgutachten ist ein wichtiges Beweismittel, aber nicht verbindlich. Das Gericht prüft, ob das Gutachten schlüssig und nachvollziehbar ist, und kann es akzeptieren, teilweise akzeptieren oder ablehnen. Parteien können Einwände erheben, und bei Bedarf kann ein Zweitgutachten angefordert werden. Das Gutachten ist eines von mehreren Beweismitteln, und das Gericht entscheidet auf Basis aller vorliegenden Beweise.

Mediation

  • Eine Diskussion oder eine Verhandlung ist festgefahren?
  • Sie sind selbst Anwalt und suchen für Ihren Mandanten einen professionellen, unabhängigen Mediator mit dem nötigen Fachwissen?
  • Sie suchen eine Einigung, bei der keine der Konfliktparteien das Gesicht verlieren soll?
  • Bei der Lösung geht es weniger darum, Recht zu bekommen, sondern vielmehr um eine faire Lösung für beide Seiten?
  • Sie wollen, müssen oder werden auch in der Zukunft in Kontakt oder Beziehung bleiben?
  • Ein teurer und langwieriger Rechtsstreit soll vermieden werden?
  • Beide Seiten sind motiviert, die Lösung des Konflikts eigenverantwortlich zu erreichen?
  • Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren
    Konfliktlösung durch Vermittlung eines neutralen, allparteilichen Dritten ohne Entscheidungsgewalt
  • Einhaltung eines fairen, gerechten Verfahrens
  • Hohe Autonomie und Eigenverantwortung der Konfliktparteien in Bezug auf die Lösungsfindung
  • Ziel: „Win-Win-Lösung“ – Es werden alle Interessen und Bedürfnisse der Konfliktbeteiligten berücksichtigt und eine konkrete Lösungen erarbeitet.
  • Schnelligkeit – Verglichen mit langjährigen Prozessen
  • Kostenersparnis – Verglichen mit teuren Gerichtsprozessen
  • Erhaltung der Beziehung
  • Berücksichtigung der Interessen beider Parteien
  • Vereinbarung endet meist mit einem Win-Win-Ergebnis
  • Erstkontakt und Ablaufklärung: Entscheidung, ob Konflikt mediationsgeeignet ist; Erläuterung der Regeln
  • Sammlung der strittigen Themen: Erstellen einer Themenliste mit Festlegung der Reihenfolge nach Relevanz
  • Bearbeitung des Konfliktes: Parteien verdeutlichen ihre Positionen und dahinterliegenden Bedürfnisse und Interessen zu den aufgelisteten Themen; Verstehen der Interessen der anderen Partei Entwicklung, Bewertung und Verhandlung von
  • Lösungsmöglichkeiten: Sammlung von wertfreien Lösungsmöglichkeiten; Bewertung der Lösungsvorschläge; ggf. Einigung und Vereinbarung
  • Rechtssichere Vertragsausgestaltung: Hinzuziehen eines Rechtsanwalts zur Vertragserstellung; gerne arbeiten wir mit Ihrem beauftragten Anwalt zusammen.

Allgemein

Am besten erreichen Sie uns über unser Kontaktformular oder per Mail (kontakt@kanzlei-ariston.de). oder über eine Kurznachricht auf unserem Anrufbeantworter.
Wir melden uns umgehend bei Ihnen zum gewünschten Zeitpunkt. Dies erleichtert Ihnen und uns die Terminplanung.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige genießen aufgrund ihrer Qualifikation ein hohes Vertrauen vor Gericht, verschiedenen Behörden und in der Öffentlichkeit.

Auch Privatgutachten werden häufig positiver wahrgenommen, wenn sie von solchen Sachverständigen erstellt wurden.

Die Geschäftsführerin der ARISTON GmbH, Frau Angelika Wagner, ist öffentlich bestellt und vereidigt von der Wirtschaftsprüferkammer (§ 17 WPO). Sie ist befugt, unter Berufung auf ihren Berufseid auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständige aufzutreten (§ 2 Abs. 3 WPO).

Sie können mit uns persönlich, per Telefon oder per Videokonferenz kommunizieren. Für (vertrauliche) Besprechungen steht ein Besprechungsraum mit moderner Technik zur Verfügung. Gerne kommen wir auch bei Bedarf in Ihr Unternehmen – bundesweit.