Steuerkanzlei Ariston

Schiedsgutachten

Effiziente Schiedsgutachten  
Kanzlei ARISTON. Unabhängig. Konfliktlösend. Praxisorientiert.  

Kommt es zwischen Unternehmen zum Konflikt, ist es insbesondere bei Wirtschafts-Themen sinnvoll, vorab zu überlegen, ob es zu einem aufwendigen Gerichsverfahren noch Alternativen gibt. Auch zwischen Privatpersonen kann eine außergerichtliche Beilegung eines Streits viele Vorteile haben.  

Ein Schiedsgutachten kann dabei eine gute Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit sein. Denn mit einem Schiedsgutachten kann eine bestimmte Sachfrage entschieden oder auch die Auslegung oder Anpassung eines unklaren Vertrags erreicht werden – auch ohne aufwendiges Gerichtsverfahren.  

Ein Schiedsgutachten ist vertraulich und kann dazu beitragen, eine Geschäftsbeziehung oder auch private Beziehung aufrecht zu erhalten. Häufig kann eine einvernehmliche Lösung in einem umfangreicheren Gesamtkonflikt erreicht werden.  

Das Schiedsgutachtenverfahren zielt darauf ab, eine zügige Lösung zwischen den Parteien zu erreichen. Das Gutachten kann schriftlich in ausführlicher oder gekürzter Form erfolgen, bei zeitnah erforderlichen Entscheidungen aber auch mündlich.  

Im Regelfall ist die Entscheidung des Schiedsgutachters verbindlich. Eine Überprüfung eines Schiedsgutachtens durch ein staatliches Gericht bleibt aber möglich.  

Der Schiedsgutachter kann die Parteien auch bei der Vereinbarung eines Vergleichs unterstützen. Dieser ist dann für die Vergleichsparteien bindend.  

      • Als unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Gutachter erstellen wir Schiedsgutachten mit rechtsverbindlicher Wirkung.
      • Gerne stehen wir auch als sachverständiger Beisitzer für Schiedsgerichtsverfahren zur Verfügung.  

          Wir sind Mitglied im Verband „Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS)“. Auf der Webseite des Verbands finden Sie umfangreiche Informationen zum Thema „Schiedsgutachten“ und „Mediation“. Hier gehts zur Verbandswebsite

          Öffentliche Bestellung und Vereidigung

          Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige genießen aufgrund ihrer Qualifikation ein hohes Vertrauen vor Gericht, verschiedenen Behörden und in der Öffentlichkeit.

          Auch Privatgutachten werden häufig positiver wahrgenommen, wenn sie von solchen Sachverständigen erstellt wurden.

          Die Geschäftsführerin der ARISTON GmbH, Frau Angelika Wagner, ist öffentlich bestellt und vereidigt von der Wirtschaftsprüferkammer (§ 17 WPO). Sie ist befugt, unter Berufung auf ihren Berufseid auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständige aufzutreten (§ 2 Abs. 3 WPO)  

          Wertvolles Wissen effizient genutzt.

          Hier finden Sie unsere Qualifikationen 

          SIE HABEN FRAGEN? WIR SIND FÜR SIE DA.

          Tel. 0821 4544070

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